Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ALSEC Cyber Security Consulting AG
Ob der Steig 18, 5082 Kaisten, Schweiz
[email protected] | +41 62 874 30 00

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen und Leistungen der ALSEC Cyber Security Consulting AG (nachfolgend „ALSEC“) gegenüber ihren Kunden, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Leistungsangebot und Vertragsschluss

(1) ALSEC bietet professionelle Dienstleistungen im Bereich der Informationssicherheit an, darunter u. a. Sicherheits analysen, Beratungen, Awareness-Trainings, Audits und technische Prüfungen (z. B. Penetration Tests).

(2) Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung eines Angebots durch den Kunden oder mittels digitaler Zustimmung (z.B. E-Mail) zustande. 

(3) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Projektvertrag.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preisangaben erfolgen in Schweizer Franken (CHF), exkl. MwSt., Reisekosten und allfälliger Spesen, sofern nicht anders ausgewiesen.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu und unter Vorbehalt berechtigter Einwendungen zu begleichen.

(3) Bei Zahlungsverzug behält sich ALSEC das Recht vor, Verzugszinsen (5 % p. a.) sowie Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

4. Durchführung von Dienstleistungen

(1) ALSEC erbringt ihre Leistungen gemäss dem Stand der Technik und mit der gebotenen Sorgfalt. 

(2) Termine und Fristen sind Richtwerte, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

5. Stornierung und Verschiebung von Terminen

(1) Bei Absage eines vereinbarten Termins durch den Kunden weniger als 5 Werktage vor Durchführung kann ALSEC bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung stellen.

(2) Bei Absagen unter 48 Stunden oder bei Nichterscheinen kann der volle Betrag fällig werden.

(3) Bereits erbrachte Vorleistungen (z. B.Vorbereitung, Reisebuchungen) werden unabhängig vom Stornierungszeitpunkt in Rechnung gestellt.

6. Haftung und Gewährleistung

(1) ALSEC haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

(2) Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert der betroffenen Leistung beschränkt.

(4) Eine Erfolgsgarantie wird ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere bei Sicherheitsprüfungen oder Beratungsleistungen.


7. Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle nicht allgemein bekannten Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit erlangt werden.

(2) ALSEC verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze der Schweiz (insbesondere nDSG). Bei Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen in der EU/EWR gelten ergänzend die Bestimmungen der EU-DSGVO.

(3) Eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) kann auf Wunsch abgeschlossen werden.


8. Urheberrechte und Nutzungsrechte

(1) Alle im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Dokumente, Analysen, Konzepte oder Schulungsunterlagen bleiben geistiges Eigentum von ALSEC, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

(2) Der Kunde erhält ein nicht übertragbares, nicht exklusives Nutzungsrecht zur internen Verwendung. Weitergehende Nutzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, CISG) ist ausgeschlossen.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz der ALSEC Cyber Security Consulting AG, sofern nicht zwingende
gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.

10. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


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Gerade in industriellen Umgebungen von kritischen Infrastrukturen ist ein Betrieb mit hoher Verfügbarkeit, möglichst ohne jede Unterbrechung der Produktionsprozesse, absolut unabdingbar. Das Thema Business Continuity Management (BCM) spielt im Kontext der Security in diesem Bereich eine besonders grosse Rolle. Wenn ein Cyberangriff erfolgt und dadurch Infrastruktur lahmgelegt wird, müssen möglichst typengleiche Systeme (Hardware) als Ersatzsysteme mit kompatibler Software (Firmware, Betriebssystem) unmittelbar bereitstehen, damit Backups zurückgespielt und Systeme wiederhergestellt werden können. Bis dies erfolgt ist, müssen zudem Ersatzprozesse möglichst sofort in Kraft treten.