Blogeintrag

19 Dec 2022

Meldepflicht für Cyberangriffe bei kritischen Infrastrukturen

Die Bevölkerung, Behörden und Unternehmen sind täglich dem Risiko eines Cyberangriffs ausgesetzt. Bisher werden solche Attacken in der Schweiz nur freiwillig an das National Cyber Security Centre NCSC (NCSC_CH) gemeldet. Deshalb fehlt heute eine Übersicht darüber, welche Angriffe wo stattgefunden haben.

Um dies zu ändern, wird eine Meldepflicht für kritische Infrastrukturen und die Verankerung des NCSC als nationale Meldestelle eingeführt. Dadurch erhält der Bund künftig eine bessere Übersicht über die in der Schweiz erfolgten Cyberangriffe und die Vorgehensweisen der Angreifer. Diese Schritte werden als wichtige Schritte zu einer Verbesserung der Cybersicherheit in der Schweiz erachtet.

Die Gesetzesvorlage verpflichtet nicht nur alle Unternehmen zur Mitwirkung beim Informationsaustausch, sondern auch das NCSC, den Meldenden subsidiäre Unterstützung bei der Reaktion auf Cyberangriffe anzubieten.

Weiterführende Informationen mehr lesen Sie direkt in der Medienmitteilung des Bundesrats.

https://lnkd.in/eQwaw4TG

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Back to analog für Business Continuity

Gerade in industriellen Umgebungen von kritischen Infrastrukturen ist ein Betrieb mit hoher Verfügbarkeit, möglichst ohne jede Unterbrechung der Produktionsprozesse, absolut unabdingbar. Das Thema Business Continuity Management (BCM) spielt im Kontext der Security in diesem Bereich eine besonders grosse Rolle. Wenn ein Cyberangriff erfolgt und dadurch Infrastruktur lahmgelegt wird, müssen möglichst typengleiche Systeme (Hardware) als Ersatzsysteme mit kompatibler Software (Firmware, Betriebssystem) unmittelbar bereitstehen, damit Backups zurückgespielt und Systeme wiederhergestellt werden können. Bis dies erfolgt ist, müssen zudem Ersatzprozesse möglichst sofort in Kraft treten.